Liebe Besucherin, lieber Besucher des Verkehrsübungsplatzes Karlsruhe!
Folgende Punkte sind bei der Benutzung des Verkehrsübungsplatzes zu beachten:
Platz- und Betriebsordnung!
- Der von der Verkehrswacht des Stadt- und Landkreises Karlsruhe e.V. (Betreiber) mit Unterstützung der Stadt Karlsruhe und des Landes Baden-Württemberg errichtete Verkehrsübungsplatz (VÜP) stellt eine private Anlage dar, auf der dem Betreiber das Recht vorbehalten ist, den Besucherkreis zu beschränken oder von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen.
- Jede Person, die den VÜP befährt oder betritt, erkennt damit die Platz- und Betriebsordnung an. Die Benutzung des VÜP erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko sowie unter Ausschluss jeglicher Haftung des VÜP Betreibers für Sach- und Personenschäden jeder Art. Auf dem gesamten Gelände des VÜP besteht Alkoholverbot.
- Die Öffnungszeiten sind am Eingang des Platzes ausgehängt. Eine Änderung, z. Bsp. wegen Durchführung einer Veranstaltung, ist vorbehalten. Diesbezügliche Bekanntmachungen erfolgen durch Anschlag am Platz sowie nach Möglichkeit auch auf der Homepage der Verkehrswacht.
- Die Gebühren für die Platzbenutzung werden durch gesonderten Aushang geregelt. Die Bezahlung erfolgt nach der Einfahrt bzw. dem Betreten an der Kasse im Verwaltungsgebäude. Für jeden Zahlungsvorgang wird eine Quittung ausgehändigt.
a) Fahrerwechsel bei Beginn der Übungsfahrt darf erst an einer der Haltelinien im Eingangsbereich erfolgen. b) Beim Beenden und Abholen Ihres Ausweises dürfen Sie das Fahrzeug erst an der Haltelinie (STOP Fahrerwechsel) verlassen! - Der VÜP darf nur mit in Deutschland zugelassenen und verkehrssicheren Fahrzeugen (keine Motorräder) benutzt werden.
- Der VÜP dient der Grundschulung und Weiterbildung und bietet sich daher folgenden Gruppen von Kraftfahrern an:
a) Personen – auch ohne Führerschein, die das Fahren eines Kraftfahrzeugs erlernen wollen, soweit sie 16 Jahre alt sind in Begleitung eines Führerscheininhabers. Der/Die Übende muss durch Personalausweis oder Pass das Mindestalter nachweisen. Die Begleitperson muss die gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Die Benutzung des VÜP von Personen ohne Führerschein mit einem Pkw ist in diesen Fällen nur zulässig, wenn eine Begleitperson während der gesamten Übungsfahrt auf dem Beifahrersitz des Fahrzeugs mitfährt. Diese Begleitperson muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für diese Fahrzeugklasse sein.
b) Ungeübten Führerscheininhabern, die sich mit dem Fahrzeug und der Fahrbahn vertraut machen wollen. - Ohne Führerschein darf erst ab eine der Haltelinien gefahren werden. Wegen der bestehenden Unfallgefahr ist auf dem Übungsgelände das Verlassen des Fahrzeugs oder das Begehen der Fahrbahn nicht gestattet. Ein kurzer Fahrerwechsel unter größter Vorsicht ist möglich. Alle Unterweisungen müssen vom Fahrzeuginnenraum erfolgen.
- Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme müssen auf dem VÜP genauso oberstes Gebot sein, wie bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sind selbstverständlich für den Übungsbetrieb zugrunde zu legen. Dies gilt vor allem auch für die Beachtung der aufgestellten Verkehrszeichen. Die Fahrgeschwindigkeit ist den jeweiligen Verhältnissen auf dem Platz und dem Können des Übenden anzupassen. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Das Überholen anderer Fahrzeuge ist nicht zulässig.
- Die Platzanlagen und ihre Einrichtungen sind zu schonen und sauber zu halten. Alle auftretenden Beschädigungen sind unverzüglich im Büro zu melden!
- Den Weisungen des Aufsichtspersonals hat jedermann unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Die Aufsichtspersonen sind berechtigt, die der Platz- und Betriebsordnung zuwiderhandelnden Personen des Platzes zu verweisen. Dritten Personen, die nicht Übende bzw. Begleitperson sind, ist aus Sicherheit der Aufenthalt auf dem VÜP nur innerhalb des Fahrzeugs (mit angelegtem Sicherheitsgurt) erlaubt. Im Verwaltungsgebäude gibt es keinen Aufenthaltsraum.
- Jeder Benutzer, der den VÜP befährt oder betritt, haftet für von ihm verursachte Schäden. Bei allen Sach- oder Personenschäden mit anderen Fahrzeugen muss die Schadensforderung dem Schadensverursacher gegenüber geltend gemacht werden. Die Verkehrswacht hat auf die Schadensregulierung keinen Einfluss und übernimmt keine Haftung bzw. Mithaftung. Die Tageshaftpflichtversicherung besteht nach Maßgabe der im Büro aufliegenden Versicherungsbedingungen, Versicherungsschutz beim BGV Badische Versicherungen Karlsruhe. Die Formulare für die Schadensmeldung sind im Büro auf dem VÜP erhältlich. Die am Fahrzeug des Schadensverursachers entstandenen Schäden sind durch diese Versicherung nicht gedeckt. Ein verursachter Schaden ist sofort der Platzaufsicht zu melden.
- Jede gewerbliche Tätigkeit Dritter auf dem VÜP ist untersagt.
- Dem Betreiber des VÜP bleibt das Recht vorbehalten, den Benutzerkreis des VÜP zu beschränken oder die Benutzung des VÜP von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen, wie z. Bsp.
– die Beschränkung der Benutzeranzahl des VÜP bei zu starker Frequentierung oder
– die witterungsbedingte Schließung des VÜP
Bleibt der VÜP trotz schlechter Witterungsverhältnisse, insbesondere bei Eis oder Schnee, geöffnet, versichert der Benutzer durch Einfahren in den VÜP, dass er sich der mit den Witterungsbedingungen verbundenen erhöhten Gefahren bewusst ist und in Kenntnis des erhöhten Risikos die Benutzung des VÜP in Anspruch nimmt. Der Benutzer ist verpflichtet, die Fahrbahnbeschaffenheit selbst in Augenschein zu nehmen.
Für alle im Rahmen dieser Platz- und Betriebsordnung nicht besonders aufgeführten Punkte gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gerichtsstand ist in jedem Falle Karlsruhe.
Haben Sie Fragen zu unseren weiteren Programmen und Aktionen wie z. Bsp. dem Sicherheitstraining für PKW- und Motorradfahrer, dem Verkehrsmuseum, etc.? Wir informieren Sie gerne!
Viel Spaß und Erfolg wünscht Ihnen Ihr Team des Verkehrsübungsplatzes der Verkehrswacht im Stadt- und Landkreis Karlsruhe e.V.!